Die Erziehungsabteilung
Die Heilige Schrift betont die Wichtigkeit der Erziehung, wie in Sprüche 22, 6 dargelegt wird: „Gewöhne einen Knaben an seinen Weg, so läßt er auch nicht davon, wenn er alt wird.“ Das Wort Gottes und der Geist der Weissagung müssen ein wesentlicher Teil unserer Erziehung sein, damit der Mensch in enge Gemeinschaft mit Gott gebracht wird.
„Wahre Erziehung heißt mehr als ein gewisses Studium verfolgen. Sie bedeutet Höheres als sich für das jetzige Leben vorbereiten. Mit der gesamten Wesenheit des Menschen befaßt sie sich und mit der ganzen Dauer des ihm ermöglichten Daseins“ –Erziehung, S. 11.
Aufgrund dessen bestehen die Hauptverantwortungen dieser Abteilung in:
(1) Förderung der geistlichen und kulturellen Entwicklung sowohl in der Gemeinde als auch in der Welt durch schriftliches und illustriertes Material sowie durch Seminare;
(2) Entwicklung von erzieherischen Aktivitäten auf geistlichem Gebiet wie z. B. Missionsschulen;
(3) Ermutigung der Entwicklung von Grund- und Sekundarschulen sowie des Fortschritts der weltlichen Kenntnisse;
(4) die Wahrheit so unter unseren Glieder darzustellen, sie zu teilen und aufzurichten, daß sie dem Alter, der Kultur und der Verantwortung der verschiedenen Gruppen angepaßt ist, aus denen sich die Gemeinde zusammensetzt um das folgende göttliche Ziel zu erreichen: „Und sprach zum Menschen: Siehe, die Furcht des Herrn, das ist Weisheit, und meiden das Böse, das ist Einsicht.“ Hiob 28, 28.
„Die Erkenntnis Gottes und Jesu Christi, die sich im Charakter ausdrückt, ist die allerhöchste Erziehung.“ –Counsels to Parents, Teachers and Students, S. 37.
Die Gesundheitsabteilung
Die Gesundheitsreform ist laut den Zeugnissen der rechte Arm der Botschaft. Der rechte Arm sollte nicht in der „Binde“ getragen werden. Christus ist uns auch darin das vollkommene Vorbild. Jesus verwendete mehr Zeit für das Heilen als für das Predigen.
Die Gesundheitsabteilung:
(1) Berät, leistet ärztliche Hilfe und hilft bei der Ausbildung von ärztlichen Missionaren und nützt die Gelegenheiten, die sich ihr bieten aus, um das Evangelium zu predigen;
(2) sucht Personen, die im medizinischen Zweig der Evangelisation mitarbeiten können, um ärztliche Missionen in den verschiedenen Ländern und Kontinenten zu fördern.
(3) ermutigt die Entwicklung von Gesundheitsabteilungen in den Unionen und Vereinigungen; sie muß über den Fortschritt und die Entwicklung des Gesundheitswerkes in den verschiedenen Gebieten informiert sein;
(4) fördert die Vorbereitung von ärztlicher Gesundheitsliteratur, damit das Werk der Buchevangelisation derartige Literatur zur Verfügung hat;
(5) koordiniert die Bemühungen von Ärzten, Heilpraktikern, Krankenschwestern, Gesundheitsberatern, Masseuren, Physiotherapeuten, Ernährungswissenschaftlern, Chiropraktikern, Zahnärzten, Sozialarbeitern und Familenberatern;
(6) bemüht sich darum, daß sich mehr Jugendliche im Gesundheitsbereich ausbilden lassen und motiviert sie im Werk Gottes mitzuarbeiten;
(7) entwickelt weltweite Pläne und gebraucht die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um das Werk auf ihrem Gebiet voranschreiten zu lassen.
Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuß hat eine wichtige Aufgabe innerhalb der Gemeinschaft. Der Leiter und seine Mitarbeiter haben nicht nur die heilige Pflicht, Gottes Eigentum treu und gewissenhaft zu verwalten, sondern sie sollen als treue Haushalter Gottes so arbeiten, daß diese Pfunde sich vervielfachen. Diese heiligen Gelder sollten immer da eingesetzt werden, wo wir Seelen für Christus gewinnen können.
Nur wenn die Gelder dort eingesetzt werden, wo sich das Werk schnell ausbreitet und Menschen gewonnen werden, wird das Geld auf der Himmelsbank angelegt. Das bleibende Kapital sind Seelen, die gewonnen wurden und einmal als Lohn der Schmerzen Jesu Christi im Himmel gefunden werden.
Der Wirtschaftsausschuß sollte von Personen geleitet werden, die gute Kenntnisse auf diesem Gebiet besitzen und den Beweis geliefert haben, daß sie wirtschaften, sparen und mit wenig viel erreichen können. Er überwacht alle wirtschaftlichen Einrichtungen und steht denen beratend zur Seite, die in den Unionen oder Missionsfeldern die Einrichtungen oder den wirtschaftlichen Zweig auszubauen bereit sind.
In der Regel sollte der Vorsteher der Generalkonferenz auch bei den finanziellen Beratungen und Entscheidungen beratend mitwirken. Bei wichtigen oder gar schweren Entscheidungen sollte nicht nur der Vorsteher beratend mitwirken, sondern, wo es notwendig ist, auch der gesamte Generalkonferenz-Ausschuß, um eventuelle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Der Schatzmeister, gleich auf welcher Ebene im Gesamtwerk er dient, darf nie Geld nach eigenem Ermessen verwenden oder als ein Druckmittel benutzen, sondern sollte streng die Richtlinien der Organisation respektieren und davon überzeugt sein, daß er ein Verwalter über Gottes Eigentum ist.
Er gibt dem Vorsteher alle drei Monate einen Bericht über alle finanziellen Angelegenheiten.
Pflichten und Funktionen von Ausschussmitgliedern
Das Komitee setzt sich aus Beamten der Gemeinde, der Vereinigung, der Union oder der Generalkonferenz zusammen und soweit es notwendig oder gewünscht ist, aus Beratern, die sich aus dem Volk rekrutieren.
Die Anzahl der Glieder des Ausschusses entspricht den Bedürfnissen und richtet sich nach der Gliederzahl, der sie dienen. Die Ausschußmitglieder haben spezifische Pflichten und Funktionen
Der Vorsteher und sein Ausschuß tragen jeweils in ihrem Bereich die Verantwortung für den Fortschritt des Werkes. Es ist eine heilige Verantwortung für jedes Ausschußmitglied dem Vorsteher die Arme zu stützen, ihn zu stärken und ihn gemäß der Heiligen Schrift und den Zeugnissen sowie den festgelegten Richtlinien der Gemeinschaft zu beraten. Ausschußglieder, die sich aus den Beamten zusammensetzen, haben sowohl ihren eigenen Verpflichtungen treu und gewissenhaft nachzugehen, die Beschlüsse in bezug auf die Planung im Rahmen der Organisation durchzuführen, als auch gleichzeitig den Vorsteher über alle ihre Aktivitäten zu informieren oder seinen Rat einzuholen. Sie sollten nicht versäumen Bericht zu erstatten, selbst dann nicht, wenn sie dazu nicht aufgefordert wurden.
Ausschußglieder, die zu keinem Amt oder zu keiner besonderen Funktion berufen wurden, sind Berater bei den Sitzungen, zu denen sie der Vorsteher gerufen hat; alle Ausschußmitglieder haben Stimmrecht.
Alle Ausschußglieder haben sich bei ihrer Wahl vor Gott und der Gemeinschaft verpflichtet, allen vom Vorsteher anberaumten Versammlungen beizuwohnen, die ordnungsgemäß vom Vorsteher einberufen wurden, sei es auf mündliche oder schriftliche Weise.Triftige Verhinderungsfälle wie z.B. Krankheit, politische Umstände, Katastrophen sind Gründe für ein Fehlen bei der Ausschußsitzung.
Die Ausschußglieder haben das Vorrecht, in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich allen geistlichen und administrativen Versammlungen beizuwohnen, wobei sie auch Mitspracherecht und Wahlrecht haben, wie z.B. Gemeindeausschußglieder in ihrer Gemeinde usw.
Ausschußglieder der Vereinigungen haben Zutritt und Beratungsrecht in den Gemeinden, Unionsausschußglieder in der Vereinigung, Divisionsausschußglieder in den Unionen. Beamte und Ausschußglieder der Generalkonferenz können überall und in allen untergeordneten Organen nicht nur beratend dienen, sondern im Notfall eingreifen und Gefahren für das Werk abwenden, wenn es notwendig erscheint. Ihr Rat und ihre Stimme müssen respektiert werden.
Wenn ein Beamter einer höheren Instanz auf Reisen ist, sollten er vom Vorsteher und seinem Ausschuß zu ihren Beratungen eingeladen werden.