WORLD CHURCH DEUCH

  • Die Generalkonferenz
    Die Vollversammlung der Generalkonferenz

    Wenn sich die Abgeordneten der Unionen und Vereinigungen der ganzen Welt zur Sitzung versammelt haben, bilden sie die höchste Organisationsstufe der Gemeinde auf Erden. Laut dem Auftrag Jesu an seine neutestamentliche Gemeinde umfaßt ihr Arbeitsgebiet die ganze Welt. Matthäus 28, 18-20.

    In bezug auf die Generalkonferenz entnehmen wir dem Geist der Weissagung folgende Worte: „Mir wurde gezeigt, daß niemand sich dem Urteil eines einzelnen unterwerfen soll; doch wenn die Generalkonferenz, die höchste Behörde Gottes auf Erden, gesprochen hat, müssen persönliche Unabhängigkeit und das Urteil des einzelnen sich dem unterwerfen.“ –Testimonies for the Church, Band 3, S. 492.

    „Es wird nicht gestattet, daß jemand auf eigene Verantwortung sich hervortut und Lieblingsansichten ohne Rücksicht auf das Urteil der Gemeinde vertritt. Gott hat seiner Gemeinde die höchste Gewalt unter dem Himmel verliehen. Es ist die Stimme Gottes in seinem vereinten Volk, die es in der Eigenschaft der Gemeinde in jeder Weise zu achten gilt.“ –Schatzkammer, Band 1, S. 362.

    Die Wahl der Delegaten

    „Gott möchte, daß sein Volk ein verständiges Volk ist. Er hat die Dinge so gefügt, daß gewählte Männer als Abgeordnete zu unsern Konferenzen gehen sollen. Diese Männer müssen bewährt und erprobt sein. Es müssen vertrauenswürdige Personen sein. Die Wahl der Abgeordneten zur Teilnahme an unsern Konferenzen ist eine wichtige Angelegenheit. Die gewählten Männer sollen die Pläne ausarbeiten, die zur Förderung des Werkes befolgt werden. Deshalb müssen es verständige Männer sein, die Ursache und Wirkung bedenken können.“ –Schatzkammer, Band 3, S. 354.

    „Jedes Gemeindeglied hat bei der Wahl der Gemeindebeamten eine Stimme. Die Gemeinde wählt die Beamten der Vereinigung. Von den Vereinigungen gewählte Abgesandte wählen die Beamten der Unionen; und von den Unionen gewählte Abgesandte wählen die Beamten der Generalkonferenz. Durch diese Einrichtung hat jede Vereinigung, jede Anstalt, jede Gemeinde und jeder einzelne entweder unmittelbar oder durch Vertreter eine Stimme bei der Wahl der Männer, die die Hauptverantwortung in der Generalkonferenz zu tragen haben.“ –Testimonies for the Church, Band 8, S. 234 (Schatzkammer, Band 3, S. 204, 205).

    Spätestens ein halbes Jahr vor der Delegatenversammlung der Generalkonferenz, obwohl es ratsam wäre bereits ein Jahr zuvor, müssen die Abgeordneten für die Abgeordnetenversammlung der Generalkonferenz (Generalkonferenz-Vollversammlung), der Unionen und der direkt unter der Generalkonferenz stehenden Vereinigungen gewählt werden. Pro und bis 250 wird ein Abgeordneter gewählt. Nach den Wahlen sendet der Sekretär der Union, der Vereinigung oder des Missionsfeldes unter der Generalkonferenz ein Bestätigungsschreiben für die gewählten Abgeordneten (mit ihren Namen, Verantwortungen in der Gemeinde und persönlichen Angaben) an den Sekretär der Generalkonferenz.

    Die Beamten der Generalkonferenz

    Die Delegaten der Generalkonferenz wählen Beamte, die für die Verwaltung und Überwachung des Werkes für den Zeitabschnitt von fünf Jahren zwischen den Delegatenversammlungen verantwortlich sind. Die Beamten der Generalkonferenz sind:

    • Vorsteher
    • Stellvertreter
    • Sekretär
    • Schatzmeister
    • Abteilungsleiter
    • Ausschußmitglieder
    • Revisor(en)

    Der Ausschuss der Generalkongerenz

    Die nächste, der Vollversammlung der Generalkonferenzuntergeordnete Stufe der Organisation, ist der Ausschuß der Generalkonferenz. Es ist ein exekutiver und verwaltender Körper, der die Entscheidungen der Delegaten ausführt und die laufenden Aktivitäten im weltweiten Werk leitet. Seine weitreichende Verantwortung ist alle Zweige der Organisation zu leiten.

    Seine Aufgabe ist, das Evangelium in der Welt durch Koordination mit jedem organisatorischen Zweig, finanzielle Unterstützung und spezifische Aktivitäten zu verbreiten. Seine Funktionen beinhalten:

    (1) wachen über die Reinheit der Lehre damit die Lehren und Veröffentlichungen der Gemeinde in Harmonie mit dem Gesetz und Zeugnis in allen Unionen und Vereinigungen sind und die Organisation überall gut repräsentiert wird;

    (2) die Wahlen der Beamten der Unionen und Vereinigungen, sowie ihre Abteilungen und die geeignete Zeit zu leiten und zu überwachen;

    (3) ihren Arbeitsplan auszuarbeiten und durchzuführen;

    (4) die Abteilungen der Generalkonferenz zu kontrollieren und die Überwachung der Unionen und Vereinigungen zur Förderung der richten Entwicklung des Werkes zu koordinieren;

    (5) für die Verbreitung der Botschaft durch Erschließen von neuen Gebieten zu sorgen und/oder sie benachbarten Unionen oder Vereinigungen anzuvertrauen;

    (6) die Ausbildung von Schülern in Missionsschulen und Seminaren zu fördern mit dem Ziel Prediger und Bibelarbeiter als Leiter und für den Dienst auszubilden, sowie das Gesundheitswerk zu fördern;

    (7) sorgfältig das Eigentum und die heiligen anvertrauten Gelder als Güter Gottes zu seiner Ehre und zur Errettung von Seelen zu verwalten.

    Die Stellung des Generalkonferenz-ausschusses in bezug zu anderen Organisationsstufen

    Nur die Generalkonferenz kann untergeordnete Organisationen nach Absprache mit den entsprechenden Unionen oder Vereinigungen umstrukturieren, um den Fortschritt des Werkes in den verschiedenen Teilen der Welt zu fördern.

    Bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Lehrfragen oder organisatorische Angelegenheiten und Einrichtungen ist es der ordnungsgemäße Weg, sich an die nächsthöhere Organisation zu wenden, bis die Generalkonferenz erreicht wird. Wenn aber die Generalkonferenz in ihrer Vollversammlung Beschlüsse gefaßt hat, sind sie für alle untergeordneten Organisationen bindend.

    In der Legislaturperiode ist der Ausschuß der Generalkonferenz kompetent, alle aufkommenden Probleme zu lösen. Die Beschlüsse des Generalkonferenz-Ausschusses können in der Vollversammlung der Generalkonferenz überprüft werden.

    Auf jeder Organisationsstufe, wenn ein Beamter nicht mehr in der Lage ist seine Pflichten zu erfüllen, wählt der Ausschuß, in dem der Beamte gedient hat, einen Ersatz unter Anwesenheit der Vorstehers der nächsthöheren Organisationsstufe oder sein Bevollmächtigter einen Ersatz. (Siehe Der Ausfall eines Beamten, S. ????).

    Der Geist der Weissagung sagt: „Meine Brüder, wenn in eurem Felde Schwierigkeiten sich erheben, wenn dringende Fälle erledigt werden müssen, laßt diese dunklen Wolken nicht in die Generalkonferenz eindringen, wenn ihr es irgend vermeiden könnt. Der Vorsteher der Generalkonferenz sollte nicht mit den Angelegenheiten der Vereinigungen belastet werden, wie dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Könnt ihr mit euren Mitarbeitern die Schwierigkeiten, welche sich in eurer Vereinigung einschleichen, nicht beseitigen, wie wollt ihr denn annehmen, daß ein Mann dies Werk für alle Felder tun kann? Warum sollt ihr alle eure Beschwerden und Entmutigungen auf den sehr belasteten Vorsteher der Generalkonferenz werfen? Er kann die Lage der Dinge nicht so gut verstehen wie ihr, die ihr am Platze seid. Seht ihr nicht, daß ihr ihm zu große Lasten auferlegt, wenn ihr der Verantwortung, dem Kreuz- und Lastentragen, dem vielen Nachdenken und ernsten Beten ausweicht und von dem Vorsteher der Generalkonferenz erwartet, daß er eure Arbeit verrichte und euch aus euren Schwierigkeiten helfe? Seid ihr nicht gerade so gut mit Verstand und Fähigkeit ausgerüstet wie er? Ihr dürft keinen Teil des Werkes vernachlässigen, weil er ernste und schwere Anstrengungen erfordert.

    Ich wiederhole es: Werft eure Lasten nicht auf den Vorsteher der Generalkonferenz. Erwartet von ihm nicht, daß er eure fallen gelassenen Maschen aufheben und eure Arbeit in Ordnung bringen soll. Entschließt euch, eure Lasten selbst zu tragen durch Christum, der euch Kraft verleiht.“ –Diener des Evangeliums, S. 357-358.

    Der Exekutivausschuss

    Es erwies sich als notwendig, daß außer den Beamten der Generalkonferenz und des Ausschusses ein Exekutivausschuß gewählt wird.

    Da die Ausschußmitglieder in der ganzen Welt verstreut sind, ist es leichter, in besonderen, dringenden Fällen das Exekutiv-Komitee zusammenzurufen, um bei notwendigen Umständen und Bedürfnissen Beschlüsse zu fassen und sie durchzuführen. Sie sollten dann dem gesamten Ausschuß vorgelegt werden.

    Das Exekutiv-Komitee wird aus nicht weniger als drei Gliedern, die dem Gesamtkomitee der Generalkonferenz angehören, gebildet. Die Zahl nach oben richtet sich nach Bedarf, wobei sieben empfohlen werden. Die Zahl des Exekutiv-Komitees sollte ungerade sein. Der Vorsteher der Generalkonferenz ist zugleich Vorsitzender und Glied des Exekutiv-Komitees.

    Die Abteilungen der Generalkonferenz

    Die Leiter der Abteilungen innerhalb der Generalkonferenz haben vor Gott und den Menschen die Verantwortung übernommen, alles in ihren Möglichkeiten stehende zu tun, um das Evangelium in der Welt zu verbreiten. Ihre Aufgabe ist es Richtlinien festzulegen, praktische Methoden und Ideen zu entwickeln und Anregungen an die Abteilungen der Unionen und Vereinigungen weiterzugeben, so daß der gesamte Organismus lebt, funktioniert und sich dynamisch vorwärtsbewegt.

    Die Abteilungen innerhalb der Generalkonferenz bis in die untersten Ebenen sollten wie ein Räderwerk verzahnt sein, denn nur durch diese Zusammenarbeit, bei der eine Abteilung die andere ergänzt, kann eine effektive und dynamische Arbeit weltweit geleistet werden. Wenn das kleinste Rädchen in einer Uhr den Dienst versagt, bleibt die schönste und beste Uhr stehen. Die Heilige Schrift sagt: Wenn ein Glied leidet, leiden alle anderen mit; das will sagen, der gesamte Körper ist krank.

    Als Generalkonferenz erwartet man, daß alle Teile oder alle Organe des gesamten organisatorischen Körpers so harmonisch zusammenarbeiten, wie in unserem Körper ein Glied dem anderen seine Dienste erweist, um das Leben zu erhalten.